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   BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55   

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BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55 (https://dejure.org/1955,344)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1955 - 3 StR 322/55 (https://dejure.org/1955,344)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1955 - 3 StR 322/55 (https://dejure.org/1955,344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von Zeugenaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 177
  • NJW 1955, 1890
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Diesen Rechtssatz hat das Reichsgericht bereits in der Entscheidung RGSt 47, 100 entwickelt, also zu einer Zeit, als die Strafprozessordnung noch keine Sondervorschrift für die Ablehnung von Anträgen auf Einnahme des Augenscheins ausserhalb der Gerichtsstelle enthielt.

    Aus dem neuen Rechtssatz wurde in RGSt 47, 100 [107] gefolgert, der Tatrichter sei gegebenenfalls befugt, den Beweisantrag, gestützt auf das bereits gewonnene Verhandlungsergebnis und die darauf gegründete Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit der unter Beweis gestellten Behauptung, abzulehnen.

    Im Anschluß an RGSt 47, 100 hat das Reichsgericht deshalb später in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, wenn die Einnahme des richterlichen Augenscheins zur Widerlegung der Aussage eines Zeugen beantragt worden ist, so dürfe das Gericht den Antrag nicht schon aus dem Grunde ablehnen, weil es die von dem Antragsteller beanstandete Zeugenaussage für glaubhaft hält (RG JW 1930, 933 Nr. 44, 714 Nr. 17 und 3417 Nr. 31; 1931, 1040 Nr. 181 und 1608 Nr. 66; 1932, 954 Nr. 22 und 3226 Nr. 17).

  • RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38

    Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Eine derartige Beeinträchtigung des Sehvermögens ist in der Rechtsprechung der Blindheit gleich geachtet worden (RGSt 58, 173; 63, 423; 71, 119; 72, 321).

    Ein Verlust des Sehvermögens liegt jedoch nur dann vor, wenn die Blindheit ein chronischer Zustand ist (RGSt 72, 321).

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Sollte die neue Verhandlung wiederum ergeben, daß der äussere Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, sei es mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (wie jetzt festgestellt), sei es mittels eines gefährlichen Werkzeuges (Halten brennender Streichhölzer unter die Fußsohlen), erfüllt ist, so wird das Landgericht zu beachten haben, daß zum Vorsatz nicht nur die Kenntnis der Umstände gehört, aus denen sich objektiv die Lebensgefährdung oder die Eigenschaft des Gegenstandes als eines gefährlichen Werkzeuges ergibt, sondern ferner, daß der Täter sich des lebensgefährdenden Charakters der Behandlung bzw. der Gefährlichkeit des Werkzeuges bewusst ist (vgl BGHSt 3, 248).
  • RG, 03.02.1930 - III 1296/29

    1. Wann ist das Sehvermögen auf einem Auge verloren? 2. Besteht, wenn die schwere

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Eine derartige Beeinträchtigung des Sehvermögens ist in der Rechtsprechung der Blindheit gleich geachtet worden (RGSt 58, 173; 63, 423; 71, 119; 72, 321).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 906/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Soweit dieser Ansicht die Entscheidung 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954 entgegenstehen sollte, wird sie vom Senat aufgegeben.
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 855/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Das hat der Senat im Urteil 3 StR 855/52 vom 19. März 1953 zunächst für solche Fälle ausgesprochen, wo die Bekundung des Zeugen, die durch die Augenscheinseinnahme widerlegt werden soll, einen ungewöhnlichen Geschehensablauf betrifft.
  • RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37

    Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Eine derartige Beeinträchtigung des Sehvermögens ist in der Rechtsprechung der Blindheit gleich geachtet worden (RGSt 58, 173; 63, 423; 71, 119; 72, 321).
  • RG, 06.11.1906 - IV 1111/06

    1. Ist es zulässig, den Antrag auf Verlesung einer Urkunde um deswillen

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Der für den Zeugenbeweis stets, für den Urkundenbeweis in RGSt 39, 258 [260] anerkannte Grundsatz, daß es unstatthaft ist, die Beweiswürdigung vorweg zu nehmen, wurde damit für den Beweis durch Augenschein eingeschränkt.
  • RG, 01.04.1927 - I 86/27

    1. Wie weit reicht das Ermessen des Gerichts gegenüber einem Beweisantrage auf

    Auszug aus BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
    Unter denselben Voraussetzungen wurde in RGSt 61, 273 die Ablehnung eines Antrages auf Zuziehung eines Sachverständigen für unzulässig erklärt, Dieser Rechtssatz wurde, vom Reichsgericht erst auf gegeben, nachdem die Novelle vom 28. Juni 1935 in der neuen Vorschrift § 245 Abs. 1 Satz 2 dem Gericht die Befugnis gegeben hatte, einen Antrag auf Augenscheinseinnahme abzulehnen, wenn es nach seinem freien Ermessen die Erhebung des Beweises zur Erforschung der Wahrheit nicht für erforderlich hält (vgl RG DStR 1938, 240).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Ob ein solcher Beweisantrag, wie die Revision meint, nur aus den förmlichen, eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung allerdings ausschließenden Gründen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO oder, weil die Augenscheinseinnahme zunächst im Vordergrund steht, bereits dann abgelehnt werden darf, wenn die Beweisaufnahme "nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist" (§ 244 Abs. 5 StPO), das heißt unter Würdigung auch des bisherigen Beweisergebnisses (vgl. RGSt 47, 100, 107; BGHSt 8, 177, 180 f. zu § 244 Abs. 5 StPO), kann dahinstehen.
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    "Bei der gefährlichen Körperverletzung, die mittels einer das Leben gefährdenden Handlung begangen wird, genügt der inneren Tatseite nach neben dem Verletzungsvorsatz die Kenntnis derjenigen Umstände, aus denen sich die Lebensgefährdung ergibt (im Anschluß an RGSt 17, 279; RG JW 1925, 973 Nr. 24; RMG 8, 174; BGHSt 2, 160; im Gegensatz zu BGH 3 StR 322/55 vom 13. Oktober 1955 - bei Dallinger, MDR 1956, 526).«.

    Sie entspricht der Rechtsansicht, die das Reichsgericht in den Urteilen RGSt 17, 279 und JW 1925, 973 Nr. 24, das Reichsmilitärgericht RMG 8, 174 und auch schon der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen BGHSt 2, 160, 163 und 1 StR 416/60 vom 25. Oktober 1960 vertreten hat, widerspricht allerdings einer gegenteiligen Meinung, dieser in den Urteilen 3 StR 322/55 vom 13. Oktober 1955 - bei Dallinger MDR 1956, 526 - und 2 StR 203/57 vom 29. Mai 1957 geäußert hat.

    Die oben mitgeteilten Urteil BGH 3 StR 322/55 vom 13. Oktober 1955 - bei Dallinger, MDR 1956, 526 - und 2 StR 203/57 vom 29. Mai 1957 beruhen nicht auf der Rechtsansicht, von der der erkennende Senat jetzt abweicht.

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BGH, 01.08.1978 - 1 StR 262/78

    Indizien für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Umfang der Berücksichtigung der

    Der Beschwerdeführer verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 177), wonach ein Antrag auf Einnahme eines Augenscheins, der eine Zeugenaussage entkräften soll, nicht mit der Berufung auf die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen abgelehnt werden darf (vgl. auch BGH NJW 1961, 280 Nr. 23).

    Es muß deshalb von den hierüber im Beweisantrag und - in Übereinstimmung damit - in der Revisionsbegründung aufgestellten Behauptungen des Verteidigers ausgegangen werden (vgl. BGHSt 8, 177, 179; RG JW 1929, 3016 Nr. 13).

    Insoweit gilt auch hier der in der Entscheidung BGHSt 8, 177 ausgesprochene Grundgedanke.

  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Daraus geht nicht hervor, dass die Strafkammer aufgrund der schon vollzogenen Beweisaufnahme, namentlich der erwähnten Zeugenaussagen (vgl. dazu BGHSt 8, 177 [180] = NJW 1955, 1890; BGH NStZ 1981, 310; BGH NStZ 1984, 565 = StV 1984, 452 [453]; BGH NStZ 1985, 206 [Pfeiffer/Miebach]; KG NJW 1980, 952; OLG Köln 3. StS VRS 65, 450; SenE v. 30.11.1965 - Ss 395/65 - = NJW 1966, 606 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 244 Rdnr. 104) eine genügend klare Vorstellung vom Objekt des Augenscheins gewonnen hatte und es daher eine weitere Beweiserhebung dazu für überflüssig halten konnte (vgl. a. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., S. 743 f.).

    In einem solchen Fall muss der Beweis regelmäßig erhoben werden (BGHSt 8, 177 [181] = NJW 1955, 1890; BGH NStZ 1984, 565 = StV 1984, 452 f.; BGH StV 1994, 411; SenE v. 30.11.1965 - Ss 395/65 - = NJW 1966, 606 f.; OLG Köln 3. StS VRS 65, 450 f.), und zwar auch, wenn mehrere Mitglieder eines wesentlich gleichartigen Erlebnis- und Interessenkreises ausgesagt haben (BGH NJW 1961, 280; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).

  • BGH, 21.02.1961 - 5 StR 16/61

    Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinseinnahme auf Grund eines bereits

    Das Landgericht hat nämlich den Antrag auf Einnahme eines Augenscheins nicht etwa - wie im Falle der Entscheidung BGHSt 8, 177 - nur deshalb abgelehnt, weil es den Zeugen, dessen Aussage durch Augenscheinseinnahme widerlegt werden sollte, für glaubhaft hielt.

    Denn auch in BGHSt 8, 177 ist entschieden, daß der Tatrichter den Antrag auf Augenscheinseinnahme ablehnen darf, "wenn er das, was durch den Augenschein bewiesen werden soll, schon als durch das sonstige Beweisergebnis widerlegt ansieht" (a.a.O. S. 181).

  • BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84

    Begründung oder Ablehnung eines Beweisantrags auf Augenscheinseinnahme -

    Damit wurden die Grenzen zulässiger Beweisantizipation überschritten (BGHSt 8, 177, 181 [BGH 13.10.1955 - 3 StR 322/55]; Herdegen a.a.O. Rdn. 113).
  • BGH, 03.10.1967 - 1 StR 379/67

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlages, versuchter Notzucht,

    Über die örtlichen Verhältnisse am Tatort hatte sich die Jugendkammer durch Anhörung mehrerer Zeugen unterrichtet; schon aus diesem Grund machte sie von ihrer Ermessensfreiheit keinen pflichtwidrigen Gebrauch, wenn sie einen Augenschein nicht für erforderlich erachtete (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 326/57; s. dazu auch den anders gelagerten Fall BGHSt 8, 177).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87

    Erforderlichkeit des Augenscheins unter Berücksichtigung des Ergebnisses der

    Die von der Verteidigung und auch von der Bundesanwaltschaft zitierten Entscheidungen (u.a. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565) betreffen andere Sachverhalte.
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280; Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind.
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

  • BGH, 30.11.1993 - 1 StR 637/93

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrages - Anforderungen an den

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 193/84

    Revision aufgrund Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinnahme mit rechtlich

  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 216/56

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 12.02.1987 - 3 Ss 76/87

    Augenscheinseinnahme abgelehnt, pflichtgemässes Ermessen, Beweisantrag,

  • BGH, 29.09.1981 - 5 StR 565/81

    Fahrlässigkeit durch Beschleunigung eines zuvor verursachten Todes

  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 369/78

    Berechtigung des Gerichts zur Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinseinnahme

  • BGH, 28.05.1974 - 5 StR 211/74

    Ablehnung einer beantragten Augenscheinseinnahme - Vorwegnahme einer

  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 133/72

    Ablehnung eines Begehrens auf Vornahme einer Ortsbesichtigung zwecks

  • BGH, 09.02.1965 - 1 StR 501/64

    Pflichtmäßiges Ermessen des Gerichts bei Annahme eines Augenscheinsbeweises -

  • BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher

  • BGH, 30.10.1964 - 2 StR 344/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 39/61

    Antrag auf Vornahme einer Ortsbesichtigung als Beweisermittlungsantrag bzw.

  • BGH, 25.10.1960 - 1 StR 416/60

    Begriffsmerkmal der "Körperverletzung mittels einer das Leben bedrohenden

  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 183/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.07.1958 - 1 StR 307/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 20/58

    Revision gegen eine strafrechtlichen Verurteilung wegen versuchter Verleitung von

  • BGH, 20.02.1968 - 1 StR 10/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, schweren Diebstahls und

  • BGH, 09.02.1960 - 5 StR 580/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 12.12.1958 - 5 StR 532/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 300/66

    Ablehnung eines Beweisantrages (Augenscheinsbeweis) als Verfahrensmangel -

  • BGH, 25.10.1961 - 2 StR 443/61

    Antrag zur Inaugenscheinnnahme des Tatortes - Grundsatz der Unmittelbarkeit der

  • BGH, 25.11.1959 - 2 StR 350/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1957 - 1 StR 551/56

    Rechtsmittel

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